Die Maßnahmen der ärztlichen Behandlung sollen ihre Krankheiten heilen, eine Verschlimmerung verhüten oder Krankheitsbeschwerden lindern. Der behandelnde Arzt verordnet dies in der Regel mit einer Verordnung und beauftragt sinngemäß einen Ambulanten Pflegedienst um diese Leistungen zu erbringen. Stets unter der Prämisse dass kein Angehöriger oder man selber diese Tätigkeiten verrichten kann . Die Behandlungspflegen werden zu 100% von der Krankenkasse übernommen sodass Ihnen keine weiteren Kosten entstehen. Grundlage hierfür ist das SGB V.
Beispiele für die unterschiedlichsten Behandlungspflegen sind:
· Medikamentengabe, Augentropfen, Einreibungen
· An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen
· An- und Ablegen von Kompressionsverbänden
· Injektionen z.B. Insulin, Heparin.
· Einfache & Moderne Wundversorgung
· Katheterisierung der Harnblase
· Rektale Palpation und Klysma Gabe
· Dekubitus Versorgung
· Blutdruck- und Pulskontrolle u.v.m.