Finanzierungsmöglichkeiten

Finanzierung


Wir helfen Ihnen durch gezielte Informationen über die unterschiedlichsten Finanzierungsmöglichkeitenmit bei Ihrer Pflegebedürftigkeit, sodass Sie stets bestens informiert sind.  Ihre Zufriedenheit hat für uns stets höchste Priorität. 

Krankenversicherung

Leistungen nach SGB V

Pflegeversicherung

Leistungen nach SGB XI

Grundsicherung

Leistungen nach SGB XII

Alle wichtigen Finanzierungsmöglichkeiten
aus einer Hand

Mit unserem Informationen wissen Sie zukünftige über die unterschiedlichsten Finanzierungsmöglichkeiten bescheid.
Finanzierungsmöglichkeiten

Krankenkassenleistungen

Hierzu zählen alle ärztlich verordneten Leistungen, die das Ziel der ärztlichen Behandlung sicherstellen. Darunter fallen zum Beispiel die Verabreichung der Medikamente, das Setzen von Injektionen, das Anlegen von Verbänden, die Dekubitusversorgung sowie das An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.

Diese Leistungen werden von Ihren Krankenkassen vollständig übernommen, unabhängig von Ihrer Pflegebedürftigkeit.

Pflegekassenleistungen

Die gesamten Pflegekassenleistungen werden in den unterschiedlichsten Leistungskomplexen geregelt. Diese vorgegebenen Leistungen rechnen wir direkt mit den Pflegekassen ab. Zu beachten ist hierbei, dass die Pflegekassen nur einen bestimmten Betrag, abhängig von dem Pflegegrad, zur Verfügung stellen und erstatten. Die Eingruppierung in einen Pflegegrad wird bei der Pflegekasse beantragt und die Begutachtung erfolgt durch einen persönlichen Besuch es MDK. Wir unterstützen Sie sehr gerne hierbei, sodass Sie immer einen kompetenten Partner an Ihrer Seite haben.

Bestimmung des Pflegegrades:

                Pflegesachleistung        Geldleistung:
Pflegegrad 1:     125,00 Euro           125,00 Euro
Pflegegrad 2:      761,00 Euro           332,00 Euro
Pflegegrad 3:     1.432,00 Euro         573,00 Euro
Pflegegrad 4:     1.778, 00 Euro        765,00 Euro
Pflegegrad 5:      2.200,00 Euro        947,00 Euro

Welchen Bedarf Sie haben und welche Einzelleistungen bei Ihnen notwendig sind, klären wir sehr gerne in einem persönlichen Gespräch mit Ihnen.

Sollten die Leistungen aus der Pflegeversicherung einmal nicht ausreichend sein, so bietet der Gesetzgeber die Möglichkeiten, anfallende Restkosten über die Grund- und Sicherungsämter zu finanzieren. All diese Möglichkeiten werden Ihnen selbstverständlich während unseres Aufnahmegesprächs aufgezeigt, erklärt und umgesetzt. Die Anträge werden unsererseits vorbereitet und gestellt.
Des Weiteren stehen Ihnen als Pflegebedürftige Personen eine Pflegehilfsmittel Pauschale i.H.v. 40 € im Monat zu. Zudem können Sie Zuschuss zum Hausnotruf i.H.v. 25,50 € im Monat bekommen.
Verhinderungspflege

Möchten Sie als Angehöriger auch mal von der Pflege ausspannen? Dann bietet der Gesetzgeber in Form der Verhinderungspflege diese Möglichkeit. Im Rahmen der Verhinderungspflege übernehmen wir die Pflege bei Ihren Angehörigen stunden- oder tageweise, sodass Sie auch mal ausspannen können. Wir rechnen diese Leistungen bis zu einem Jahresbetrag von 1.612,00 Euro bzw. auf Antrag sogar 2.148,00 Euro direkt mit der Pflegekasse ab und übernehmen alle notwendigen Anträge hierfür.
Betreuung und Entlastung

Ab Pflegegrad 1 hat jeder einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen von monatlich 125,00 Euro.
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