4. Selbstversorgung
Wie selbstständig ist der Pflegebedürftige hinsichtlich der Ernährung, der Körperpflege oder des Trinkens.
5. Bewältigung von und selbstständiger Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
Welche Unterstützung wird beim Umgang mit der Krankheit und bei Behandlungen benötigt? Zum Beispiel bei der Medikamentengabe oder dem An- und Ausziehen von Kompressionsstrümpfen.
6. Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte
Selbstständige Planung des Tagesablaufes, Kontakte pflegen.
Aufgrund einer Gesamtbewertung aller Fähigkeiten und Beeinträchtigungen erfolgt die Zuordnung zu einem der fünf Pflegegrade und der damit zugehörigen Pflegebedürftigkeit.